Unerwünschte Postwurfsendungen sind rechtswidrig
Werbesendungen und Reklame, die in Briefkästen mit dem Aufkleber „Werbung, nein danke!“ eingeworfen werden, sind eindeutig unerwünscht und damit unzulässig. Dieses Urteil fällte das Landgericht Lüneburg Anfang November 2011.
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