Steuerbescheid: Einspruch auch per E-Mail möglich
Das Finanzamt muss in der Rechtsbehelfsbelehrung des Steuerbescheids ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch per E-Mail Einspruch eingelegt werden kann. Tut es dies nicht, kann die Rechtsbehelfsbelehrung falsch sein, sagt das FG Niedersachsen.…
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