Sofort-Kauf-Angebote verpflichten zur Angabe von Garantiebedingungen
Die Werbung mit Aussagen zu einer gewährten Garantie sind im E-Commerce sehr beliebt. Oft finden sich in Angaben Aussagen wie „24 Monate Garantie“ oder „Wir gewähren auf alle Produkte eine Garantie“. Bereits im Jahr 2011 hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 14. April 2011, Az.: I ZR 133/09) ein erstes Grundsatzurteil gesprochen. Dabei wurde festgelegt, dass zumindest für Garantieaussagen, die zur Bewerbung in einem Onlineshop genutzt werden, die Angabe der Garantiebedingungen bei der Bewerbung nicht erforderlich ist. Das Gericht begründete seine Ansicht unter anderem damit, dass es sich bei der Bewerbung rechtlich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes handele und für diesen Fall der Gesetzgeber die Angabe der Garantiebedingungen nicht vorsehe.
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