Richter sehen Produktbeschreibungen als geschützt an
Den Urteilen zweier Gerichte zufolge kann die Gesamtkonzeption von Produktbeschreibungen einer Warengruppe eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Im verhandelten Fall war der Betreiber eines Onlineshops abgemahnt worden, weil er zahlreiche Produktbeschreibungen von Schuhen verwendet hatte und weil auch die grafische Gestaltung der Angebote der eines anderen Unternehmens ähnelte. Die durch die Gerichte zu klärende Frage war, ob die verwendeten Produktbeschreibungen die Schwelle zu einem urheberrechtlich geschützten Werk überschritten haben. Dies bejahte sowohl das Landgericht (LG) Köln als auch das Oberlandesgericht (OLG) Köln aufgrund der besonderen Wortwahl und sprachlichen Ausgestaltung.
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