Miete: Ein defektes Abflussrohr fällt nicht unter die Kleinreparaturklausel
Der Mieter einer Wohnung muss für Reparaturen an einem Abflussrohr nicht aufgrund der Kleinreparaturklausel aufkommen. Diese Klausel erfasst nur Gegenstände, die dem täglichen, ordnungsgemäßen Zugriff der Mieter unterliegen, denn ihr Ziel ist es, einen pfleglichen Umgang mit der Mietsache zu fördern.
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