LSG: Keine Anrechnung der eigenen Unfallrente bei Freibetrag für Witwerrente
Der Anspruch auf die Witwerrente mindert sich nicht, wenn der Hinterbliebene gleichzeitig eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht. Grund: Die Verletztenrente bleibt als steuerfreie Einnahme anrechnungsfrei.
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