Krankenversicherte sind nicht immer vor Vertragskündigungen geschützt
Seit Einführung des Rechts und der Pflicht auf Abschluss einer Krankenversicherung besteht Unklarheit darüber, ob eine Versicherungsgesellschaft in bestimmten Fällen berechtigt ist, einen Versicherungsvertrag durch Kündigung zu beenden. § 206 VVG untersagt die Kündigung, soweit es sich um eine solche Pflichtversicherung handelt. Die Rechtsprechung lässt jedoch Ausnahmen zu.
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