Grenzen der Zulassung für Anwalts-GmbH
Gemäß § 59c BRAO kann eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten ist, als Rechtsanwaltsgesellschaft zur Anwaltschaft zugelassen werden. Probleme können auftreten, wenn die Gesellschafter und Geschäftsführer nicht ausschließlich Rechtsanwälte sind. Der BGH hat diesbezüglich die Koordinaten erneut justiert.
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