Na dann, gute Nacht! Fehlarbeitszeiten von rund 1.600 Stunden als Kündigungsgrund? Offenbar nicht bei Beamten. Das befanden zumindest Richter des Bundesverwaltungsgerichts, die die Urteile der Vorinstanzen aufhoben.
Ein Arbeitsweg, der von einem anderen Ort als der eigenen Wohnung beginnt, kann gesetzlich unfallversichert sein, wenn der Versicherte sich dort mehr als zwei Stunden aufgehalten hat. Inwieweit dies jedoch gilt, wenn man in dieser Zeit an mehreren O…
Ein Unfallgeschädigter hatte erfolglos versucht, seinen Schaden direkt beim Unfallverursacher einzufordern. Direkt danach reichte er eine Schadenersatzklage gegen dessen Kfz-Haftpflichtversicherer ein. Doch dies ging nach hinten los, wie das Gericht…
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