Geldwäschegesetz in Kraft getreten
Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention ist am 29.12.2011 in Kraft getreten. Mit dem vorliegenden Gesetz werden insbesondere die freien Berufe zur Einhaltung spezifizierter Sorgfaltspflichten und die Kammern bzw. zuständigen Behörden zur verstärkten Aufsichtstätigkeit verpflichtet.
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