Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: DDR-Haftopferentschädigung muss bei Berechnung der Beitragshöhe als Einkommen berücksichtigt werden
Die besondere Zuwendung für DDR-Haftopfer ist für die Beitragshöhe der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung als Einkommen zu berücksichtigen.…
Weiterlesen auf: akademische arbeitsgemeinschaft verlag