Erbengemeinschaft: Genügt für die Kündigung eines Girovertrags Stimmenmehrheit?
Ein häufiges Praxisproblem bei der Abwicklung eines Nachlasses ist die Kündigung von Konten und Spareinlagen. Wenn mehrere Erben vorhanden sind, herrscht oft Uneinigkeit darüber, was mit den Konten des Erblassers geschehen soll. Müssen alle Erben der Kündigung zustimmen, genügt Mehrheit der Erben oder ist die Mehrheit der Erbteile erforderlich?
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