DSL - Kunde gewinnt gegen 1 & 1
Gibt es am neuen Wohnort eine DSL-Verbindung, muss der Anbieter dem Kunden nach seinem Umzug auch einen DSL-Anschluss legen. Tut er es nicht, darf der Kunde kündigen. Das hat das Landgericht Koblenz im Streit eines Kunden mit dem Unternehmen 1&1 entschieden.
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest