Wau: Hundehalter haftet auch für vor einem Ladengeschäft angeleinten Hund
Stürzt jemand, weil er vor einem angebunden, bellenden Hund erschreckt zurückweicht, kann der Hundehalter dafür haftbar gemacht werden. Hierdurch habe sich eine typische Tiergefahr realisiert, für die das Herrchen bzw. Frauchen auch ohne Verschulden einzustehen hat, so das LG Coburg.
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