Trotz Vorsorgevollmacht: Unredlicher Betreuer darf ausgetauscht werden
Eine Vorsorgevollmacht ist nicht "in Stein gemeißelt". Zwar ist ein Gericht grundsätzlich an die Betreuerwahl durch notarielle Vorsorgevollmacht gebunden. Stellt sich aber heraus, dass der Betreuer nichts Gutes im Schilde führt, kann sie ihm auch wieder entzogen werden. Hier kommt ein Kontrollbetreuer oder ein Betreueraustauch in Betracht, um Wohl und Vermögen des Betreuten zu sichern.
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