Provision - Berliner Bank verurteilt
Das Landgericht Berlin hat die Berliner Bank verurteilt, einem Anleger rund 28 000 Euro zu zahlen und seinen Kauf von Anteilen am Fonds „Rush Hour 2“ der Hannover Leasing rückgängig zu machen. Der Anleger hatte eine Provision bezahlen müssen, die der Fondsanbieter der Bank zurücküberwies. Die Bank habe aber nicht über die Höhe ihrer Provision und ihr beträchtliches Verdienstinteresse bei der Vermittlung des Fonds aufgeklärt (Az. 38 O 16/11).
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