Privathaftpflicht - Benzinklausel sorgt für Zündstoff
Sobald ein Mensch ein motorisiertes Fahrzeug in Gebrauch nimmt, greift der Schutz der Privathaftpflichtversicherung nicht mehr. Das legt die sogenannte Benzinklausel in den Versicherungsbedingungen fest. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Fahrer ein Auto noch nicht einmal fahren muss, um es in „Gebrauch“ zu nehmen (Az. 222 C 16217/10). Es reicht, wenn er vor der Fahrt seinen Sitz zurückstellt und dabei den Laptop einer Mitfahrerin zwischen Sitz und Rückbank einklemmt und beschädigt. Der Privathaftpflichtversicherer verweigerte die Zahlung.
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