Obliegenheiten beachten: Keine Versicherungsleistung bei verschuldeten Frostschäden
Viele Hauseigentümer glauben, bei Abschluss einer guten Gebäudeversicherung sei ihr Eigentum gegen Folgen von Schadensfällen umfassend gefeit. Hierbei übersehen sie häufig das Kleingedruckte in den Versicherungsverträgen. Hiernach treffen Eigentümer umfangreiche Obliegenheiten. Dies gilt besonders für schadensintensiven Frostmonate. Die Missachtung dieser Pflichten kann teuer werden.
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