Mindestbeiträge für Riester-Verträge ab 2012 beachten
Haben Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen und bisher keinen Cent an Beiträgen geleistet, müssen Sie ab 2012 umdenken. Denn ab 2012 muss jeder Riester-Sparer einen Jahresbeitrag von mindestens 60 Euro leisten. Hat Ihnen das Finanzamt wegen fehlender Beitragszahlungen die Zulagen rückwirkend aberkannt, können Sie sich wehren.
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