Mietschuldenfreiheitsbescheinigung stellt keinen Verzicht auf bestehende Mietforderungen dar
Wer seinem ehemaligen Mieter für seine Wohnungssuche die Mietschuldenfreiheit bescheinigt, verzichtet damit nicht automatisch darauf, tatsächlich bestehende Mietschulden einzufordern (AG Spandau, Urteil vom 15.4.2011, Az. 15 C 8/11).…
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