Krankenversicherung: Private dürfen Verträge kündigen
Wer falsche Abrechnungen einreicht oder einen Mitarbeiter mit einem Bolzenschneider angreift darf von seiner Krankenversicherung gekündigt werden. Bei solch außerordentlichen Fällen sei das legitim, urteilt der BGH.
Weiterlesen auf: Wirtschafts Woche