Gesetzlicher Patientenschutz im Krankenhaus
Patienten, die auf Kosten der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung im Krankenhaus oder in einer Reha-Klinik behandelt werden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, genauer gesagt: unter dem der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).
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