Erwerbsminderung nach Unfall bringt nicht immer eine Verletztenrente
Durch ein Urteil des Sozialgerichts Stuttgart wurde die 20-Prozent-Schwelle, die die gesetzliche Unfallversicherung für eine Verletztenrente setzt, bestätigt. Umso wichtiger ist es für Versicherte, sich selbst in die Auswahl des Gutachters einzuschalten. Denn von dessen Entscheidung hängt es ab, ob nun eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10, 20 oder 30 Prozent zuerkannt wird. Im Einzelfall kann hierüber trefflich gestritten werden – und es hängt viel Geld an dieser Entscheidung.
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