BU: Wer Krankheit verschweigt, verliert Schutz
Wer beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine schwere Gastritis verschweigt, erhält im Ernstfall keine Leistungen. Das entschied das Brandenburgische OLG am 7.6.2011 (Az. 11 U 6/11).
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