BGH: Private Krankenversicherer dürfen Verträge kündigen
Der Gesetzgeber schützt Privatpatienten: Grds. darf die Krankenversicherung ihnen nicht den Vertrag kündigen. Das, so entschied nun der BGH, gilt nicht ohne Ausnahme: Eine falsche Abrechnungen über angebliche Verschreibung von Medikamenten über rund 3.800 EUR oder ein Angriff mit dem Bolzenschneider sind zum Beispiel ein Kündigungsgrund.
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