Auffahrunfall der besonderen Art: Haftung bei Sturz im Skikurs
In dem vom Oberlandesgericht München zu entscheidenden Haftungsfall ging das Gericht davon aus, dass derjenige, der bei einem Skikurs auf einen vor ihm fahrenden Kursteilnehmer auffährt, so dass dieser stürzt und sich verletzt, für diesen Unfall in vollem Umfang haftet.
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