Adventskranz verursacht Brandschaden – Kein Anspruch des Gebäudeversicherers bei einfacher Fahrläss
Verursacht der Mieter aufgrund einfacher Fahrlässigkeit einen Brand, ist es dem Gebäudeversicherer des Vermieters verwehrt, den regulierten Schaden bei dem Haftpflichtversicherer des Mieters geltend zu machen. Ein solcher Anspruch besteht aufgrund der ergänzenden Vertragsauslegung nur in den Fällen grober Fahrlässigkeit.
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