1 %-Regelung: Keine Anwendung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (BFH)
der BFH hat entschieden, dass die 1 %-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) nicht anwendbar ist, wenn der Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug lediglich für betriebliche Zwecke sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt.
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