Von Rechts wegen: Kündige, bevor du stirbst
Wer tot ist, kann keinen Urlaub nehmen. Klingt banal, beschäftigt aber immer wieder die Gerichte: Erben eines verstorbenen Angestellten können sich den Urlaubsanspruch des Toten nicht auszahlen lassen. Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer gibt daher einen makabren Rat.
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