Sachverständigengutachten nach Unfall: Versicherung muss zahlen
Ob ein Unfallgeschädigter Anspruch auf Erstattung der gesamten Sachverständigenkosten hat, hängt nicht davon ab, ob das vom Sachverständigenhonorar objektiv ortsüblich und angemessen ist, sondern ob dem Geschädigten vorgeworfen werden kann, er hätte sich einen billigeren Sachverständigen suchen müssen.
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