Rechtsschutzversicherer darf Versicherte für Beauftragen von ihm empfohlener Anwälte belohnen
Die HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung darf nach einem LG-Urteil Kunden Tarifvergünstigungen anbieten, wenn sie im Streitfall einen vom Versicherer empfohlenen Anwalt wählen. Die Rechtsanwaltskammer München sieht darin die rechtlich unzulässige Einschränkung des Rechts auf freie Anwaltswahl. Auch das Bayerisches Staatsministerium der Justiz reagiert irritiert.
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