Kfz-Haftpflicht muss Sachverständigenkosten in voller Höhe ersetzen
Nach einem Autounfall ist der Geschädigte bei der Suche nach einem Sachverständigen nicht verpflichtet, diesen aufgrund eines ortsüblichen und objektiv angemessenen Honorars auszuwählen. Vielmehr muss ihm die Versicherung den Betrag erstatten, den er für erforderlich erachten durfte. Lediglich seine Schadenminderungspflicht muss er beachten.
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