Elementarschäden: Keine Versicherungsleistungen bei überflutetem Lichtschacht
Ein Versicherungsnehmer im Keller mit mächtig nassen Füße, ist das schon eine Überschwmmung? Gericht und Versicherung sahen Wasser, aber keinen Elementarschaden: Staut sich Niederschlagswasser aufgrund heftigen Gewitters im einem Lichtschacht und durchfeuchtet den Keller, ist das noch keine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen.
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