BGH-Urteil: Betrügerischer Kapitaldienst hat keine Provisionsansprüche
Die geprellten Anleger der insolventen Phoenix-Kapitalgesellschaft haben ein Recht auf Entschädigung ohne Provisionsabzüge. Das entschied der BGH. Die Kapitalgesellschaft habe ihre Provisionsansprüche verwirkt.
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