Beerdigungskosten: Voraussetzungen für den Abzug als außergewöhnliche Belastung
Wer nicht Erbe eines verstorbenen nahen Angehörigen geworden ist, aber dennoch die Kosten der Bestattung trägt, kann einen Steuerabzug als außergewöhnliche Belastung nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen. Das geht aus einer Entscheidung des FG Sachsen hervor.
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