bAV-Aufstockung bei Unternehmensaustritt
In seinem letzten Steuertipp zeigte Steuerberater Kai Säland, dass Arbeitnehmer Abfindungszahlungen in die bAV umwandeln können, soweit die Höchstbeträge durch laufende Zahlungen in die bAV nicht ausgeschöpft wurden. Diesmal wird die gesamte Dienstzeit zugrunde gelegt. Ähnliche Artikel:bAV im Aufwind Aufstockung der betrieblichen Altersvorsorge bei Unternehmensaustritt Policendarlehen: Steuervorteil winkt
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