Wurden Sie zur Übernahme von Bestattungskosten verpflichtet?
Die Kosten für eine Beerdigung sind vorrangig von Angehörigen zu zahlen, sagt das Sozialrecht. Dabei ist die Kostenübernahme auch bei nur geringem familiären Kontakt zumutbar, ergänzt jetzt das Hessische Landessozialgericht. Zum Glück kann man hier unter bestimmten Voraussetzungen außergewöhnliche Belastungen geltend machen!
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