Versicherungsvertragsreform: Sind nicht rechtzeitig angepasste Versicherungsbedingungen unwirksam?
Seit 1.1.2008 ist ein neues Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft. Wie in solchen Fällen üblich hatte der Gesetzgeber für Altverträge den Versicherern eine 1-jährige Frist zur Anpassung ihrer Vertragsbedingungen an die neue Gesetzeslage gesetzt. Was gilt, wenn die Versicherung diese Frist ungenutzt verstreichen ließ? Hier ging es um Folgen einer Obliegenheitsverletzung bei Frostschäden.
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