Verbeitragung von Leistungen auch von Rückdeckungsversicherungen
Das Sozialgericht Marburg (SG Marburg, 29.01.2008 - S 6 KR 49/05) hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass auch die Leistungen aus Rückdeckungsversicherungen zu einer Pensionszusage zu verbeitragen sind, wenn die Rückdeckungsversicherung an Stelle einer Abfindungszahlung vom Arbeitgeber auf den (ehemaligen) Arbeitnehmer übertragen worden ist.
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