Unzulässige Telefonwerbung: 50.000 Euro Ordnungsgeld für Calls ohne wirksame Einwilligung
Für unzulässige Telefonwerbung hat das LG Berlin 50.000 Euro Ordnungsgeld gegen ein Telekommunikationsunternehmen verhängt. Es hatte gegen eine Unterlassungsverfügung mehrfach verstoßen, die der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erwirkte. Kunden wurde mit Aussicht auf Gewinn eines Smartphones, Anrufeinwilligungen entlockt.
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