Tipps zum rechtssicheren E-Mail-Marketing
E-Mail-Werbung ist nur erlaubt, wenn Verbraucher ausdrücklich darin einwilligen. Die Rechtsanwaltskanzlei Schwenke & Dramburg zeigt, wie Gewinnspielkarten gestaltet sein sollen, mit denen das gelingt. Im Blog Spreerecht.de zeigt der Anwalte Thomas Schwenke anhand von Praxisbeispielen, wie rechtswidrige Opt-In-Einholungen auf Gewinnspielpostkarten aussehen, und demonstrieren, wie eine rechtskonforme Einwilligungserklärung gestaltet ist.
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