Strafe wegen Unfallflucht bei "Unfall im Straßenverkehr"
Ein Unfall im Sine des "Unfallfluchtparagraphen" § 142 Strafgesetzbuch (StGB) liegt nur dann vor, wenn sich die typischen Gefahren des Straßenverkehrs verwirklicht haben. Das geht aus einem Urteil des OLG Köln (OLG Köln, 19.07.2011 - III - 1 RVs 138/11) hervor.
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