Sind Kosten für Verwaltungs-, Finanz- oder andere Gerichtsverfahren außergewöhnliche Belastungen?
Wie wir bereits berichtet haben, hat der BFH entgegen der bisherigen Auffassung entschieden, dass die Kosten eines Zivilprozesses abziehbar sind, sofern das Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Nun warten alle gespannt darauf, wie die Finanzverwaltung mit diesem Urteil umgehen wird.
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