Private Krankenversicherung - Werbeaussage ist nichts wert
Ein Versprechen aus einem Werbeprospekt für eine private Krankenversicherung ist unverbindlich. Eine Kundin kann sich nicht darauf berufen, wenn in den Versicherungsbedingungen etwas anderes steht, entschied das Amtsgericht München (Az. 261 C 25225/10).
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest