Nicht angepasste Klauseln in Versicherungs-Altverträgen sind unwirksam
Wenn Versicherungen ihre "Hausaufgaben" nicht machen und Altverträge nicht an geänderte gesetzliche Vorgaben anpassen, geht das zu ihren Lasten. Sie können sich dann nicht auf Klauseln in alten Verträgen berufen, die Verbraucher entgegen der neuen Rechtslage benachteiligen.
Weiterlesen auf: akademische arbeitsgemeinschaft verlag