Mehrfachbeschäftigte in Gleitzone: Doch keine Beitragsberechnung durch die Krankenkassen?
Mit einem kurzfristigen Änderungsantrag soll im laufenden Gesetzgebungsverfahren das „Vierte SGB IV-Änderungsgesetz“ geändert werden. Nun sollen doch wieder die Arbeitgeber die Gleitzonen-Beiträge berechnen.
Weiterlesen auf: Haufe