LSG-Urteil: Gründungszuschuss auch bei angestrebter Selbständigkeit im EU-Ausland
Auch Arbeitslose, die eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit im Ausland aufnehmen, haben in der Zeit nach der Existenzgründung eine Anspruch auf finanzielle Förderung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts durch Zuschüsse zur Gründung.
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