Linksabbieger haftet bei Zusammenstoß mit „Rotlicht-Sünder“
Wer abbiegt, ohne auf den entgegenkommenden Verkehr zu achten, haftet bei einem Unfall auch dann, wenn das entgegenkommende Fahrzeug trotz rotem Ampelzeichen die Kreuzung überquert hat. Das OLG Frankfurt ging in einem solchen Fall von einer 50% igen Haftungsverteilung aus.
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