Kurzurteil - Privat krankenversichert
Kündigt jemand seine private Krankenversicherung, sollte er der Kündigung eine Kopie des neuen Versicherungsscheins beilegen. Ein Kunde, der das nicht tat, wurde vom Amtsgericht Aachen verurteilt, Beiträge für sechs Monate an den alten Versicherer weiterzuzahlen (Az. 107 C 360/10). Die Kündigung einer Vollversicherung ist nur wirksam, wenn der Kunde nachweist, dass er weiter krankenversichert ist.
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