Klagefrist verpasst: Rettung durch Rechtsmittelbelehrung ohne Hinweis auf elektronische Klagerhebung
Wer im verwaltungsrechtlichen Verfahren die Klagefrist versäumt hat, sollte die Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid unter die Lupe nehmen. Hier könnte die Rettung liegen: Fehlt der Hinweis auf die Möglichkeit, die Klage auf elektronischem Weg zu erheben, kann auch noch nach Ablauf der Monatsfrist geklagt werden.
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